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Betriebssport und Berufsgenossenschaft
Verkündet am:
13.09.2007
Gericht:
LSG Schleswig
Aktenzeichen:
L 1 U 102/06
Organisiert ein Betriebssportverband e.V. in der Sparte Badminton Punktspielrunden mit Hin- und Rückspielen sowie der Möglichkeit des Auf- und Abstiegs in den Gruppen und Staffeln, ist der Teilnehmer an einem solchen Punktspiel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert; es überwiegt der Wettkampfcharakter.
Ein angestellter Krankenpfleger war Mitglied in einer Betriebssportgruppe, die wettkampfmäßig an Badminton-Turnieren teilnahm. Als er sich bei einem dieser Spiele verletzte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung, bei der er als Arbeitnehmer versichert war, die Gewährung von Leistungen mit der Begründung, es handle sich nicht um klassischen Betriebssport, der dem körperlichen Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit diene.
Das Landessozialgericht Schleswig gab der Unfallversicherung Recht. Der Versicherungsschutz wurde verneint, da bei der sportlichen Betätigung des Arbeitnehmers nicht der Ausgleichscharakter, sondern der Wettkampfcharakter im Vordergrund stand. Hierauf war die konkrete Ausgestaltung des Spielbetriebes gerichtet. Daher war die Betätigung nicht mehr dem von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Betriebssport zuzuordnen.
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