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Abzugssteuer auf Vergütung ausländischer Tänzerinnen
Verkündet am:
17.10.2007
Gericht:
BFH
Aktenzeichen:
I R 81 u. 82/06
Die Darbietungen von Tänzerinnen auf Messeveranstaltungen sind abzugssteuerpflichtig.
Im Einzelfall war streitig, ob Vorführungen von Tänzerinnen aus den USA ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß §§ 49 Abs. 1 Nr. 2 d, 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG als „ähnliche Darbietung“ abzugssteuerpflichtig waren. Während der Auftritte auf einer Messe entkleideten sich die Tänzerinnen weitgehend in „Bewegungsabläufen im Einklang mit Mu-sik“.
Eine abzugssteuerpflichtige „ähnliche Darbietung“ liegt nach Ansicht des BFH dann vor, wenn eine Aufführung vor Publikum stattfindet, die im Grenzbereich zu künstlerischen, sportlichen und artistischen Darbietungen anzusiedeln ist und sich lediglich graduell von diesen unterscheidet. Die Darbietung müsse, so der BFH, einen „gewissen eigenschöpferischen Charakter“ aufweisen.
Mangels Zugriffsmöglichkeit im Inland konnte das Finanzamt in rechtmäßiger Ausübung seines Auswahlermessens den Veranstalter für die beschränkte Steuerpflicht der Steuerschuldnerinnen gem. § 73 g EStDV in Anspruch nehmen.
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