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Keine Künstlersozialabgaben auf Honorare von Profisportlern für Mitwirkung bei Werbespots
Verkündet am: 24.01.2008
Gericht: BSG
Aktenzeichen: B 3 KS 1/07 R

Auftritte in Fernsehwerbespots sind nicht als darstellende Kunst im sozialrechtlichen Sinn zu bewerten. Eine Vermarktungsgesellschaft für Persönlichkeitsrechte von Profisportlern – im konkreten Fall der Profiboxer Wladimir und Vitali Klitschko – wehrte sich gegen den Abgabenbescheid einer Künstlersozialkasse, der die Mitwirkung der Sportler in Werbespots als selbstständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst gewertet hatte. Für die Honorare aus dieser Tätigkeit sollte eine nicht unerhebliche Künstlersozialabgabe gezahlt werden. Das Bundessozialgericht entschied, dass ein Engagement als Werbeträger bei herausragenden Profisportlern mittlerweile als Teil eines eigenständigen Berufsbildes zu qualifizieren sei. In erster Linie würden die Sportler nicht wegen ihres künstlerischen Könnens, sondern aufgrund des öffentlichen Bekanntheitsgrades verpflichtet. Künstlersozialabgaben seien daher nicht fällig.

Id: 689
 
Schlagwörter: Künstlersozialabgabe; Steuerrecht


 

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