Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter ( ADS ) wurde im Oktober 1949 in Duisburg gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Kreisen, sowie Verbänden, Betrieben und Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung in Deutschland, die den Sport fördern oder Sportstätten und / oder Bäder betreiben.
Das BISp ist durch Erlass des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland vom 10. Oktober 1970 (GMBl. S. 539), neugefasst durch Erlass vom 9. Juli 1996 (GMBl. S. 668), als nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern errichtet worden.
Die Sportministerkonferenz (SMK) trägt zur gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung der Sportministerinnen und -minister der Bundesländer bei und begleitet Angelegenheiten des Sports von überregionaler Bedeutung.
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